Fundraising, das wirkt.

Für Gemeinden. Für Menschen. Für die Zukunft.

Die Fundraisingstelle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg begleitet Kirchengemeinden, kirchliche Werke und kirchliche Einrichtungen bei ihrem Fundraising – mit Know-how, Material, Rahmenverträgen und Schulungen. Denn Fundraising ist nicht einfach nur Spendensammeln: Fundraising ist Beziehungspflege, es ist Brückenbau.

Ob es um Spendenprojekte, das Errichten von Fördervereinen, das Gründen und Beleben von Stiftungen oder die Offenheit für Erbschaften geht: Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einem strategischen und erfolgreichen Fundraising. Und da Fundraising Hand in Hand mit Beziehungspflege zu Ihren Mitgliedern geht, unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich. 

Beratung von Gemeinden

Fundraising beginnt mit einer guten Idee – und wächst dank einer klaren Strategie.

Wir beraten Sie individuell: von der ersten Spendenkampagne bis zur langfristigen Fördererbindung. Gerne kommen wir auch zu Tagungen, um allgemein über Fundraising zu informieren. Denn Fundraising sollte nicht erst beginnen, wenn das Kirchendach leckt; Beziehungspflege beginnt schon lange vorher. 

Beratung anfragen

Stiftungen

Stiftungen sichern langfristig, was Gemeinden und Einrichtungen am Herzen liegt. 

Wir unterstützen bei der Gründung, Reaktivierung, Kommunikation und dem Fundraising von Stiftungen. Zudem bieten wir an, rechtlich unselbstständige Stiftungen unter das Dach der Landeskirchenstiftung zu stellen, was den Verwaltungsaufwand verringert.

Informieren

Mitgliederkommunikation

Ihre Mitglieder sind mehr als Zahlen – sie sind die, die Ihre Gemeinde finanzieren und lebendig machen. 

Daher ist die Beziehungspflege zu den Mitgliedern ein unverzichtbarer Aspekt in Ihrem Fundraising. Wir helfen Ihnen, adressatengerecht und zielgerichtet zu kommunizieren – entweder zentral („Kirchenpost“) oder mit vorbereitetem Material („Member Journey“).

Zur Kirchenpost anmelden

Finanzkommunikation

Transparenz schafft Vertrauen. Eine gute Finanzkommunikation ermöglicht Mitgliedern und Öffentlichkeit Orientierung. Im Rahmen des Projekts Kirchensteuer wirkt bereiten wir Material vor, das Sie für Ihre Kommunikation vor Ort nutzen können. Neben württembergischen Broschüren und Flyern kümmern wir uns auch um einen bundesweiten Web-Auftritt, der die Sichtbarkeit im Netz stärkt. Auch Vorlagen für Social Media oder Website können Sie unter kirchensteuer-wirkt.de finden. 

Über Kirchensteuer informieren

Weiterbildung

Fundraising kann und sollte man lernen. Denn in Zeiten sinkender Kirchensteuer-Einnahmen wird die Bedeutung von Fundraising wachsen. 

In Kooperation mit der Landeskirche Baden bieten wir Haupt- und Ehrenamtlichen ein umfangreiches Schulungsprogramm mit Präsenz- und Onlinekursen an. Dieses reicht von Online-Kursen für Einsteiger über Kompaktkurse für Fortgeschrittene hin zu Workshops zu speziellen Themen. 

Themen und Termine anschauen (ab 09/26)

Erben und Vererben

Manches wirkt über das eigene Leben hinaus. Mit den Programmen „Was bleibt.“ und „Nicht(s) vergessen.“ unterstützen wir Menschen, die Gutes über ihren Lebensweg hinaus bewirken möchten – und Gemeinden, die Gespräche mit Testamentsspendern kompetent und ethisch verantwortlich führen wollen. Gemeinden und kirchliche bzw. diakonische Einrichtungen können außerdem eine Ausstellung ausleihen, die sensibel in das Thema einführt. 

Material bestellen

Online-Fundraising

Bargeldloses Bezahlen ist auf dem Vormarsch. Ob bargeldlose Kollekte, digitale Spende oder Kartenzahlung beim Gemeindefest: Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sollten über digitale Bezahlwege nachdenken. Die Fundraisingstelle unterstützt beim Aufbau von Online-Fundraising (und Digitale Kollekte).

Handreichungen anschauen

Anlassspenden

Jubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Trauerfall – persönliche Anlässe bieten Gelegenheit, statt um Geschenke um Spenden zu bitten. Als Gemeinde können Sie auf die Möglichkeit der Anlassspende hinweisen, um Projekte vor Ort zu unterstützen. Interessierte finden allerlei Informationen auf unserer Website feiern-und-helfen.de

Website bewerben

Geldauflagen-Marketing

Geldauflagen (Bußgelder), die in Strafverfahren verhängt werden, werden häufig gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen zugewiesen. Die Website geldauflagen-evangelisch.de ermöglicht zuständigen Richterinnen und Staatsanwälten, potentielle Einrichtungen in ihrer Umgebung zu finden.

Projekt melden

Fundraising-Netzwerk

Es ist immer ratsam, Synergien zu nutzen - vor allem innerhalb der evangelischen Kirche. Deshalb sind die Fundraiserinnen und Fundraiser in Deutschland eng vernetzt, um voneinander zu lernen und miteinander Ideen zu teilen. Auf der Website fundraising-evangelisch.de finden Kirchengemeinden einen Schatz an Informationen, zusammengetragen aus allen Ecken des Bundesgebiets. Ob zu Fundraising-Instrumenten, rechtlichen Grundlagen, dem Einsatz von KI oder Praxisbeispielen: Ein Blick lohnt sich. 

Inspiration finden

Was bedeutet Fundraising?

Fundraising bedeutet übersetzt Mittelbeschaffung. Diese Übersetzung wird jedoch weder der Tätigkeit noch dem Mindset von Fundraising gerecht. Es geht vielmehr um den Aufbau und die Pflege von Beziehungen, um wertschätzende Kommunikation zwischen Helfenden und Organisationen, um das Zusammenkommen für einen guten Zweck. Fundraising geht nicht von heute auf morgen, es ist Brückenbauen über eine längere Zeit.

Zum Video Was ist Fundraising?

FAQ Fundraising

Oft gefragt, kurz erklärt: Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Stiftungen, Spenden, Zuwendungsbestätigungen …

Was ist eine Spende? Und was ist keine Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung für einen kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck.

Gibt es eine konkrete Gegenleistung, ist es keine Spende – z. B.:

  • Eintritt zum Konzert
  • Verkauf von Waren (Basare, Flohmärkte)
  • Dienstleistungen gegen Entgelt

Auch der Unterschied zum Sponsoring ist unbedingt zu beachten. Wenn auf der Website der Kirchengemeinde z. B. für ein Unternehmen geworben wird (mit Verlinkung), ist deren Zahlung keine Spende - denn sie erhalten eine Gegenleistung. 

Was ist beim Verkauf von Speisen/Produkten steuerlich zu beachten?

Der Verkauf von Speisen, Getränken oder Produkten (z. B. beim Flohmarkt, Basar, Gemeindefest) ist keine Spende, da eine Gegenleistung erbracht wird.

Steuerlich gilt:

  • Gelegentliche Veranstaltungen (z. B. Gemeindefest) sind meist Zweckbetrieb und bleiben in der Regel umsatzsteuerfrei.
  • Regelmäßiger oder gewerbeähnlicher Verkauf kann der Umsatzsteuer unterliegen.
  • Spenden dürfen nicht mit dem Preis vermischt werden („5 € für die Waffel und 1 € Spende“ ist unzulässig).

Eine Grauzone ist die "Abgabe gegen Spende" (z. B. beim Kuchenbuffet). Das Produkt muss grundsätzlich ohne Gegenleistung ausgegeben werden, d.h. eine Person darf den Kuchen auch ohne Spende nehmen. Es kann aber im Rahmen des Festes um Spenden gebeten werden (nur bitte nicht direkt neben dem Kuchenbuffet). Auch eine Preisempfehlung ist in diesem Fall nicht erlaubt (z. B. 2€ für Torten, 1€ für Muffins). Die Spende muss freiwillig bleiben und losgelöst vom Produkt. 

Zu beachten ist außerdem, dass die Ausgaben für die Veranstaltung (z. B. Getränke) nicht durch die Spendeneinnahmen finanziert werden dürfen. Das ist vor allem bei Benefizaktionen wichtig!

Ausführliche Rechtsauskünfte zu umsatz- und ertragssteuerrechtlichen Fragen finden Sie in folgenden Dokumenten: 

Bitte wenden Sie sich im Zweifel an das Steuerbüro im Oberkirchenrat: Sabine Gabler, Telefon 0711 2149319, E-Mail Sabine.gablerdontospamme@gowaway.elk-wue.de oder Elenya Hoffmann, Telefon 0711 2149817, E-Mail Elenya.hoffmanndontospamme@gowaway.elk-wue.de 

Was ist der Unterschied zwischen Spende und Kollekte?

Grundsätzlich sind beides Zuwendungen, die für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden und (theoretisch) steuerlich absetzbar sind. Die Kollekte ist im Prinzip eine zweckgebundene Spende, um die im Rahmen eines Gottesdienstes bzw. einer gottesdienstlichen Handlung gebeten wird. Der Zweck wird vor dem Gottesdienst festgelegt; entweder durch die Landeskirche (s. Kollektenplan) oder die Kirchengemeinde selbst. Über die Verwendung von Spenden hingegen können die Kirchengemeinden frei entscheiden (solange diese nicht zweckgebunden gegeben werden und sie nur steuerbegünstigten Zwecken zugutekommen). Unter fundraising-evangelisch.de gibt es Tipps, wie man effektiver um Kollekten bitten kann. 

Wie bedanke ich eine Spende?
  • zeitnah
  • mit Bezug zum Anliegen
  • mit Hinweis auf die Wirkung („Dank Ihrer Unterstützung konnten wir …“)

Bei größeren Spenden lohnt sich eine handschriftliche Karte oder ein persönlicher Anruf.

Vorlagen stellt die Fundraisingstelle gerne bereit. Für eine Danke-Karte können Sie auf eine Vorlage in digendo zurückgreifen.

Ab wann müssen wir eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich Spendenquittung) ausstellen?

Gemeinden müssen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn:

  • Spendende sie anfragen oder
  • der Spendenbetrag über 300 € liegt (vereinfachter Nachweis per Bankauszug bis 300 € möglich).
Was ist bei Zuwendungsbestätigungen zu beachten?

Zuwendungsbestätigungen stellen ausschließlich die Evangelischen Regionalverwaltungen aus und geben diese an die Kirchengemeinden weiter. Die Bescheinigungen müssen den amtlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören:

  • korrekte Bezeichnung der empfangenden Gemeinde/Einrichtung
  • Angabe des steuerbegünstigten Zwecks
  • Hinweis auf die freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung
  • Zuwendung in den Vermögensstock Ja/Nein
  • spezielle Formulare für Sachspenden und “Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen”-Spenden
  • Unterschrift oder qualifizierte elektronische Ausstellung

Entsprechende Vorlagen, die jährlich aktualisiert werden müssen (Datum des Freistellungsbescheids), stellen das Bundesministerium für Finanzen bzw. die Finanzämter zur Verfügung. 

Was ist der Unterschied zwischen Förderverein und Förderkreis?

Förderverein: eigene Rechtspersönlichkeit (eingetragener Verein), eigenes Konto, eigener Vorstand, formale Strukturen.

Förderkreis: Gruppe von Menschen, die regelmäßig eine Aufgabe oder ein Projekt unterstützt – organisatorisch in der Gemeinde angesiedelt, ohne eigene Rechtsform.

Wie aufwendig ist die Gründung einer Stiftung?

Die Fundraisingstelle und die Gemeindeaufsicht im Oberkirchenrat unterstützen Sie bei der Gründung, Genehmigung und Verwaltung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Landeskirchenstiftung mit Leitfäden und Mustersatzungen. Die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen klären wir für Sie. 
Ihre Aufgaben liegen im Wesentlichen darin, die zu gründende Stiftung in einer Broschüre / auf der Website überzeugend darzustellen und Menschen zu finden, die das Stiftungsvermögen für die Gründung zur Verfügung stellen sowie danach mit Zustiftungen erhöhen. Dafür benötigen Sie entsprechendes Know-How, Netzwerke und Zeit.

Wichtige Schritte bei der Gründung einer Stiftung sind: 

  • Klärung von Zweck und Kapital
  • Erstellung einer Satzung mithilfe der Mustersatzung
  • Information und Werbung für die Stiftung: Stiftungsbroschüre, -website, Veranstaltungen etc.
  • Gewinnung von Gründungsstifter/innen und Zustifter/innen
  • Abstimmung mit dem Oberkirchenrat

Wir begleiten Sie gerne dabei – von der Idee bis zur Gründung.

Wann ist es sinnvoll, eine Stiftung zu gründen?

Stiftungen sind in der Regel für die Ewigkeit angelegt. Das bedeutet, dass eine Stiftung vor allem dann Sinn macht, wenn 

  • langfristig und dauerhaft ein Zweck finanziert werden soll (z. B. Kirchenmusik, Gebäudeunterhalt, Diakonie)
  • Zustiftungen aus der Gemeinde erwartet werden
  • ein Vermögen vorhanden ist, dessen Erträge dauerhaft wirken sollen
  • Unterstützer Wert auf nachhaltige und generationenübergreifende Förderung legen

Eine Stiftung kann eine gute Möglichkeit sein, um attraktiv für Erbschaften zu sein. Denn in einer Stiftung wirkt das Erbe noch über viele Generationen weiter. 

Für einmalige oder kurzfristige Projekte ist eine Stiftung hingegen nicht die passende Lösung.

Fragen Sie bei der Fundraisingstelle an, wenn Sie über Stiftungsgründungen nachdenken. 

Was kostet die Beratung durch die Fundraisingstelle?

Die Beratung der Fundraisingstelle ist ein Serviceangebot der Landeskirche und in der Regel kostenfrei für Kirchengemeinden, Bezirke und kirchliche Einrichtungen. 

Wie kann unsere Gemeinde Anlassspenden nutzen?

Bei vielen Dingen geht es um Bewusstsein; so auch bei der Anlassspende. Weisen Sie in Ihrer Gemeinde auf die Möglichkeit hin, dass Spenden zugunsten Ihrer Gemeinde (bzw. spezieller Projekte) gesammelt werden können. Wahrscheinlich ist das vielen Mitgliedern gar nicht bewusst. Stehen Sie AnlassgeberInnen bei Fragen zur Seite. Und bedanken Sie unbedingt auch Anlassspenden zeitnah und mit Wertschätzung. Nutzen Sie gerne Material von feiern-und-helfen.de

Wie funktioniert Digitale Kollekte?

Digitale Kollekten können die "klassische" Kollekten in bar ergänzen – z. B. über:

  • QR-Codes im Liedblatt bzw. auf Infomaterialien, mit Link zu einem Online-Spendenformular auf der Website
  • Spenden-Säulen, die mit einem Tablet und/oder Kartengerät ausgestattet sind

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Handreichung Digitale Kollekte (in Kürze verfügbar). 

Wie baue ich den Bereich Online-Fundraising auf?

Klassische Schritte sind:

  • Online-Spendenformular auf der Website einbinden (z. B. twingle - hierfür gibt es einen Rahmenvertrag der Landeskirche)
  • Projektseite mit Bildern, Zielen und Spendenzwecken versehen
  • Möglichkeit der Online-Spende über Website (Button in Menü oder Schnellverweis), Social Media, Newsletter, QR-Codes etc. kommunizieren (ohne Kommunikation wird keiner darauf stoßen)

Auch bei Online-Spenden gilt: Unbedingt zeitnah und wertschätzend bedanken! 

Kontakt

Sie haben Fragen? Suchen Beratung? Möchten mit uns gemeinsam Ihr Fundraising aufbauen? Dann melden Sie sich gerne bei den Mitarbeiterinnen der landeskirchlichen Fundraisingstelle: 

Silke Fehrenbach

Leitung & Geschäftsführung Landeskirchenstiftung

Heidehofstr. 20

70184 Stuttgart

0711 2149381

silke.fehrenbach@elk-wue.de

Michaela Kluin

Leitung

Heidehofstr. 20

70184 Stuttgart

0711 2149380

michaela.kluin@elk-wue.de

Katrin Stegmüller

Erbschaften

Heidehofstr. 20

70184 Stuttgart

0711 2149382

katrin.stegmueller@elk-wue.de

Stephanie Willebrand

Mitgliederkommunikation

Heidehofstr. 20

70184 Stuttgart

0711 2149383

stephanie.willebrand@elk-wue.de

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

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1
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Zeilenabstand
Q
1
W

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