Das Frühjahr ist die Zeit der Lohn- und Einkommensteuererklärung - viele Menschen prüfen dabei ihre Ausgaben, und auch die Kirchensteuer wird kritisch geprüft. Aber nicht selten fehlt dabei grundlegendes Wissen – zum Beispiel, dass man die Kirchensteuer absetzen kann und deshalb ein Austritt unterm Strich weniger Ersparnis bringt, als man denkt. Hinzu kommt: Im Netz kursiert eine Vielzahl von Falschinformationen und Unklarheiten rund um das Thema Kirchensteuer. Im folgenden Text erklären wir die acht wichtigsten dieser Themen. Außerdem finden Sie hier Erklärvideos zu häufigen Annahmen zur Kirchensteuer.

→Immer wieder liest man, die Kirche sei sehr reich. Warum braucht sie dann auch noch Kirchensteuern?
→Wofür braucht die Kirche eigentlich das ganze Geld? Ist das nicht Profitgier?
→Sind die kirchlichen Finanzen geheim?
→Wird die Kirche vom Staat bezahlt?
→Können nicht Spenden die Kirchensteuer ersetzen?
→Sind Pfarrerinnen und Pfarrer eigentlich Staatsbeamte?
→Zeigt sich im staatlichen Einzug der Kirchensteuer nicht eine fehlende Trennung von Kirche und Staat?
→Was sind eigentlich diese Staatsleistungen, die der Staat den Kirchen zahlt? Steht das den Kirchen überhaupt zu?
Immer wieder liest man, die Kirche sei sehr reich. Warum braucht sie dann auch noch Kirchensteuern?
Gemessen an ihrer Größe und ihren finanziellen Verpflichtungen hat die evangelische Kirche in Deutschland keine großen Rücklagen. Das meiste, was bei der Kirche an Einnahmen reinkommt, geht auch für ihre vielen Aufgaben und Angebote sofort wieder raus und nutzt so den Menschen. Rücklagen und Investments der evangelischen Kirche dienen dazu, ihre großen Verpflichtungen abzusichern. So ist die evangelische Kirche zusammen mit der katholischen Kirche die zweitgrößte Arbeitgeberin in Deutschland – mit der Besonderheit, dass sie die Pensionen und Gesundheits- und Versorgungsleistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer selbst zahlen und so die gesetzlichen Renten- und Sozialkassen entlasten. Damit das auf Jahrzehnte verlässlich funktioniert, braucht es natürlich Rücklagen, aus deren Erträgen diese Kosten dauerhaft getragen werden können. Das gilt ebenso für die Erhaltung der vielen, zum großen Teil historischen Gebäude wie Kirchen und Gemeindehäuser, deren Erhalt teuer ist. Die evangelische Kirche besitzt zwar viele Kirchengebäude und Gemeindehäuser – aber einen ökonomischen Wert haben diese Gebäude kaum oder gar nicht. Die Kirche ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf jeden Euro Kirchensteuer, also sozusagen die Mitgliedsbeiträge der Kirchenmitglieder, angewiesen. Deshalb strengen sich gerade auch alle Landeskirchen an, ihre laufenden Ausgaben zu senken, z. B. durch die Abgabe von Gebäuden, die hohe Kosten verursachen, oder die Reduzierung von Personalstellen – wie viele Betriebe in der freien Wirtschaft dies auch tun.
Wofür braucht die Kirche eigentlich das ganze Geld? Ist das nicht Profitgier?
Die Kirchen häufen kein Vermögen an. Im Gegenteil: Wäre die evangelische Kirche auf Profit aus, müsste sie die meisten ihrer Angebote streichen. Jugendgruppen, Seniorennachmittage, Krabbelgruppen, Kindergottesdienste, Chöre, Trauergruppen und viele andere Angebote der Kirchengemeinden, selbstverständlich auch die Gottesdienste sind komplett gratis. Um diese vielfältigen Angebote und ihre zahlreichen Einrichtungen halten zu können, ist die Kirche auf die Kirchensteuer, also die Mitgliedsbeiträge, zwingend angewiesen. Bei der Finanzierung der kirchlichen Angebote spielen dann auch Geldanlagen eine Rolle: Ein kleiner Teil der kirchlichen Einkünfte muss gewinnbringend zurückgelegt werden, um aus den Erträgen ihre vielfältige Arbeit verlässlich zu sichern. Die Anlage der Gelder erfolgt nach hohen ethischen und ökologischen Ansprüchen. Aber das meiste Geld, das reinkommt, geht sofort für die kirchliche Arbeit wieder raus – und kommt so der Allgemeinheit zugute.
Sind die kirchlichen Finanzen geheim?
Immer wieder liest oder hört man die Fake-Info, die Kirche verheimliche ihre Finanzen. Das stimmt nicht. Die Finanzen aller evangelischen Landeskirchen in Deutschland sind komplett einsehbar und transparent. Alle Einnahmen und Ausgaben werden jedes Jahr vom Kirchenparlament der jeweiligen evangelischen Landeskirche, der sogenannten Synode, diskutiert und beschlossen – und sie sind öffentlich zugänglich, zumeist sogar direkt im Netz. Auch die Diskussionen über die Finanzplanungen der Landeskirchen finden in öffentlichen Sitzungen der Synoden statt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Kirchengemeinden vor Ort. Auch hier sind die Haushaltspläne inklusive aller Vermögenswerte öffentlich einsehbar.
Wird die Kirche vom Staat bezahlt?
Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Aber in manchen Bereichen arbeiten sie eng zusammen, zum Beispiel bei Kindergärten und Pflegeheimen. Dabei wird die Kirche genauso behandelt wie jede andere Organisation auch, die dem Staat Pflichtaufgaben abnimmt. Der Staat gibt nämlich solche Aufgaben häufig an externe Träger ab, um möglichst wenig davon selbst managen zu müssen - und weil das Grundgesetz es so vorsieht. Das nennt man Subsidiaritätsprinzip. Im Grunde arbeitet die evangelische Kirche (genauso wie die katholische Kirche) hier wie ein Dienstleister für den Staat. Wenn die Kirche also einen Kindergarten betreibt, bekommt sie die dabei entstehenden Kosten nach denselben gesetzlichen Regeln erstattet wie zum Beispiel der Elternverein mit dem Kindergarten im Nachbarviertel, absolut transparent und gerecht. Das gilt aber häufig nur für die staatlich festgelegte Grundausstattung. Alles, was darüber hinausgeht, finanziert die evangelische Kirche aus eigenen Mitteln, also vor allem aus Kirchensteuern.
Können nicht Spenden die Kirchensteuer ersetzen?
Das jährliche Kirchensteueraufkommen der beiden großen Kirchen liegt bei gut 12 Milliarden Euro, während das gesamte Spendenvolumen aller Spenden sammelnden Organisationen in Deutschland zwischen 5 und 7 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Angesichts des gesamtgesellschaftlichen Spendenverhaltens ist es also unrealistisch zu glauben, man könne die Kirchensteuer durch ein Spendenmodell ersetzen. Hinzu kommt: Anders als bei der Kirchensteuer, die nach einem solidarischen Prinzip erhoben wird (breite Schultern tragen mehr als schmale), würde die Abhängigkeit von einzelnen Großspendern deutlich zunehmen. Auch wären Spenden stärker lokal gebunden, was die Finanzierung überregionaler Aufgaben erheblich erschweren würde. Eine Kompensation durch Spenden ist daher nicht realistisch. Das gilt auch für das italienische System „otto per mille“, bei dem Steuerpflichtige 0,8 Prozent ihrer staatlichen Einkommenssteuer kirchlichen, sozialen oder kulturellen Zwecken widmen können – unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft. Selbst wenn alle evangelischen Christen eine solche Option für ihre Kirche nutzen würden, läge das Aufkommen nicht einmal bei einem Zehntel des derzeitigen Kirchensteueraufkommens. Darüber hinaus wäre eine solche Steuerwidmung in Deutschland mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Sind Pfarrerinnen und Pfarrer eigentlich Staatsbeamte?
Nein, das ist ein Missverständnis. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelischen Kirche sind bei der Kirche angestellt und werden von ihr bezahlt. Das geschieht auf eine beamtenähnliche Weise - sie werden damit Beamten gleichgestellt. Sie unterliegen damit verbunden auch einem anderen kirchlichen Arbeitsrecht als normale Angestellte. Ein wichtiger Unterschied zu staatlichen Beamten und zu Angestellten: Die Pensionen und Leistungen im Krankheitsfall werden nicht wie bei Staatsbeamten vom Staat oder wie bei Angestellten von den Sozialkassen bezahlt – sondern komplett von den Kirchen selbst und damit zu einem sehr großen Teil aus den Beiträgen der Kirchenmitglieder, also aus der Kirchensteuer. Wer also von einer netten Pfarrerin oder einem Pfarrer konfirmiert oder getraut worden ist, dann aber aus der Kirche austritt, erschwert es der Kirche, dieser Pfarrperson später die Pension zu bezahlen.
Zeigt sich im staatlichen Einzug der Kirchensteuer nicht eine fehlende Trennung von Kirche und Staat?
Der Staat übernimmt den Einzug der Kirchensteuer wie ein Dienstleister. Die Kirche bezahlt dafür in Baden-Württemberg eine Gebühr von drei Prozent des Kirchensteuer-Aufkommens (2024 waren das in der württembergischen Landeskirche 23 Millionen Euro). Eine eigene Steuerbehörde wäre teurer. Umgekehrt ist diese Form der Einnahme auch für den Staat als Dienstleister hoch profitabel. Die Trennung von Kirche und Staat bleibt gewahrt; es handelt sich um eine effiziente und rechtlich abgesicherte Kooperation, nicht um eine Abhängigkeit.
Was sind eigentlich diese Staatsleistungen, die der Staat den Kirchen zahlt? Steht das den Kirchen überhaupt zu?
Immer wieder liest oder hört man, die Kirchen bekämen vom Staat Geld, das ihnen schon lange nicht mehr zustehe. Das stimmt nicht. Die sogenannten Staatsleistungen haben einen historischen Hintergrund und eine rechtliche Grundlage. Am besten versteht man das anhand eines Gedankenexperiments: Stellen Sie sich vor, Ihre Vorfahren hätten über viele Generationen einen großen Bauernhof besessen und bewirtschaftet. Dann kommt der Staat vor 200 Jahren und enteignet den Hof, so dass Ihre Familie ihn nicht mehr nutzen kann. Das ist ungerecht, oder? Deshalb hat der Staat dann auch festgelegt, dass Ihre Familie jedes Jahr einen Ausgleich erhält für den Umsatz, der Ihnen jedes Jahr entgeht, weil Sie den Hof nicht mehr bewirtschaften können. Und genauso war es bei den Kirchen: Staatliche Institutionen haben im Lauf der Jahrhunderte Klöster und andere Immobilien, große Waldgebiete, Landwirtschaftsflächen und ähnliches enteignet. Deren Rechtsnachfolgerinnen (also seit Gründung der Bundesrepublik die Bundesländer) zahlen dafür diesen Ausgleich, weil eigentlich die Kirchen jedes Jahr Erträge erwirtschaften könnten, wenn sie die Güter noch hätten. Deshalb kann das auch nicht einfach auslaufen. Denn der Schaden entsteht ja jedes Jahr neu. Enden könnten die Staatsleistungen nur, wenn der Staat eine einmalige Ablöse für den Besitz an sich zahlen würde, die logischerweise deutlich höher sein müsste als die aktuellen jährlichen Staatsleistungen. Mit diesem Ausgleich könnten die evangelische und die katholische Kirche neue Finanzierungsquellen erwerben. Die Kirchen wären für eine solche Ablösung offen, aber die Bundesländer, die diese Ablösungen leisten müssten, haben daran aktuell wenig Interesse. Übrigens legen die Kirchen diese Gelder nicht auf die hohe Kante, sondern nutzen sie zur Finanzierung wichtiger Aufgaben, zum Beispiel in der Bildung. Staatliches Geld kommt so wieder der Allgemeinheit zugute.
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Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.
