FAQ: Immobilien, OIKOS-Prozess und die geistliche Dimension von Gebäuden

Wie die württembergische Landeskirche ihre Immobilien weiterentwickelt 

Wie viele und welche Gebäude brauchen die Kirchen künftig, um ihre Aufgaben für die Menschen optimal erfüllen zu können und ihnen eine geistliche und soziale Heimat zu bieten? Und wie stellen sie Gebäudebesitz und –nutzung okölogisch und ökonomisch nachhaltig auf? Solche Fragen müssen sich alle Kirchen in Deutschland in Zeiten abnehmender Einnahmen stellen – auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg. In der folgenden FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die landeskirchlichen Immobilien und ihre nachhaltige Weiterentwicklung.

Welche Bedeutung haben Kirchengebäude? 

Kirchengebäude sind zentrale Orte des Glaubens, der Begegnung und der persönlichen Einkehr und dienen dem Gottesdienst, dem Gebet und der Gemeinschaft. Sie prägen darüber hinaus als kulturelles Erbe und identitätsstiftende Orte das gesellschaftliche Leben und das Erscheinungsbild von Städten und Dörfern.  

Warum beschäftigt sich die Landeskirche seit einiger Zeit so intensiv mit ihren Immobilien? 

Die Landeskirche reagiert mit dem OIKOS-Prozess auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen wie die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Kirchensteuereinnahmen und steigenden Kosten für Bau und Unterhalt. Diese Entwicklungen werden sich auch auf den Gebäudebestand auswirken.  

Was bedeutet das für Gemeinden vor Ort? 

Kirchengemeinden stehen vor der Aufgabe, ihren Gebäudebestand an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und langfristig tragfähige Lösungen für Nutzung und Finanzierung zu entwickeln. Diese Entscheidungen werden vor Ort getroffen und durch den OIKOS-Prozess in Württemberg fachlich unterstützt.  

Was ist der OIKOS-Prozess? 

Der OIKOS-Prozess ist der landeskirchenweite Immobilienentwicklungsprozess, mit dem die Evangelische Landeskirche in Württemberg ihren Gebäudebestand systematisch analysiert und strategisch weiterentwickelt. Er ermöglicht Kirchengemeinden und Kirchenbezirken, auf Basis von Daten zu Bauzustand, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenverbrauch bzw. Klimaschutz fundierte Entscheidungen für die nachhaltige Nutzung und Entwicklung ihrer Gebäude zu treffen.  

Bedeutet der OIKOS-Prozess, dass viele Gebäude aufgegeben werden? 

Deutschlandweit werden die Kirchen voraussichtlich rund ein Drittel ihrer Immobilien aufgeben müssen. Der OIKOS-Prozess in der württembergischen Landeskirche führt dazu, dass der Gebäudebestand in und von den Kirchengemeinden systematisch überprüft wird. Gleichzeitig werden für verbleibende Gebäude neue Nutzungsformen, Kooperationen und tragfähige Perspektiven entwickelt.  

Was ist das Ziel des OIKOS-Prozesses? 

Ziel des OIKOS-Prozesses ist es, den Bestand kirchlicher Gebäude so zu entwickeln, dass sie das kirchliche Leben bestmöglich unterstützen und gleichzeitig finanziell tragfähig bleiben. Dazu gehört ausdrücklich auch, attraktive, einladende Räume zu erhalten und zugleich Kooperationen sowie gemeinschaftliche Nutzungen auszubauen.  

Ist der OIKOS-Prozess ein reines Sparprogramm? 

Der OIKOS-Prozess ist mehr als ein Sparprogramm, weil er die grundlegende Frage stellt, welche Räume Kirche für ihren Auftrag in Zukunft wirklich braucht. Mit einer gelungenen OIKOS-Strategie werden die Haushalte der Kirchengemeinden entlastet. So stehen mehr Mittel für inhaltliche Angebote und damit dem Nachkommen des kirchlichen Auftrags zur Verfügung. 

Wie wird die geistliche Dimension in Entscheidungen berücksichtigt? 

Die Kirchengemeinden der Landeskirche berücksichtigen – auch durch OIKOS – bei allen Immobilienentscheidungen bewusst die geistliche Bedeutung der Gebäude, da Kirchen Räume für Glauben, Gebet und Gemeinschaft bleiben sollen. Gleichzeitig gilt aus evangelischer Perspektive, dass Gebäude ihren Wert vor allem durch ihre Nutzung für das geistliche Leben erhalten. Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betont in einem Artikel für das Online-Magazin zeitzeichen.net, dass Kirchengebäude als kulturelles Erbe nur dann eine Zukunft haben, wenn sie zugleich Orte lebendiger Spiritualität bleiben. Er beschreibt damit die Spannung zwischen dem Erhalt der Bauten und der Notwendigkeit, kirchliche Räume inhaltlich zu beleben und neu auszurichten. Zugleich unterstreicht er an anderer Stelle, dass Kirchengebäude „ohne Worte predigen“ und damit eine eigene geistliche Aussagekraft besitzen: „Kirchengebäude sind Oasen der Einkehr. Sie predigen ohne Worte. Sie trösten und ermutigen.“ 

Wie viele Kirchen stehen aktuell in der Landeskirche zum Verkauf oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren frei? 

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg führt keine zentrale Statistik über Gebäude, die zum Verkauf anstehen. Im Jahr 2022 wurden für das „Sonderförderprogramm Kirchensanierung“ die aktuelle Zahl der denkmalgeschützten Kirchen im Bereich der Landeskirche erhoben. Danach gibt es ca. 1240 denkmalgeschützte Kirchen. Im Rahmen der Immobilienentwicklung (OIKOS) auf Kirchenbezirksebene geht es zunächst darum, die Gebäude auf Kirchengemeindeebene zu identifizieren, die langfristig erhalten werden sollen und weiterhin Zuschüsse aus dem Ausgleichstock erhalten oder eben auch nicht (sog. „rote“ Gebäudeampel). Hierbei kann es sich um Kirchen, Gemeinde- oder Pfarrhäuser handeln. Eine „rote“ Gebäudeampel bedeutet nicht zwangsläufig die Aufgabe bzw. den Verkauf des Gebäudes. Es obliegt den jeweiligen Kirchengemeinden als Gebäudeeigentümer zu entscheiden, ob sie dieses Gebäude weiterhin betreiben möchten, Kooperationspartner suchen oder Drittzuschüsse für den Unterhalt des Gebäudes akquirieren (z. B. Kommunale Zuschüsse, Spenden, Gründung einer Stiftung, Förderverein).  

In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Kirchen verkauft? 

Bislang sind der Kirchenleitung respektive dem Evangelischen Oberkirchenrat nur sehr wenige Einzelfälle bekannt bei denen es zu einem Verkauf einer Kirche kam. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei der Mehrzahl der Kirchen um Denkmale besonderer Bedeutung handelt. Die denkmalschutzrechtlichen Auflagen sind oftmals wirtschaftlich nicht darstellbar und stellen insofern ein „Veräußerungshemmnis“ dar. Auch nicht-denkmalgeschützte Kirchen sind häufig aufgrund der besonderen Bauform nur für spezielle Arten der Nachnutzung geeignet – eine Umnutzung und ein damit verbundener Umbau ist daher oft aufwändig und nur im Einzelfall wirtschaftlich.  

Welche Kriterien fließen in die Entscheidung ein, ob eine Kirche verkauft oder für eine Umnutzung vorgesehen wird? 

Die Kriterien für den eventuellen Verkauf einer Kirche lassen sich nicht verallgemeinern, da eine Veräußerung eine Entscheidung der Eigentümerin – also in der Regel der Kirchengemeinde vor Ort – ist. Gründe für einen Verkauf können unter anderem sein: Geringe Bedeutung als Gottesdienststandort, schlechte Erreichbarkeit, ungünstige Lage, hoher Instandsetzungsbedarf, hohe Betriebskosten.  

Welche Nutzungsmöglichkeiten gelten aus Sicht der Landeskirche als sinnvoll oder wünschenswert für ehemalige Kirchengebäude?  

Im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung an Kommunen, soziale Träger, Stiftungen, usw. muss gewährleistet sein, dass die Nutzungen dem Symbolwert der Kirche nicht offen widersprechen (z. B. Spielhalle etc.). Kirchen sollten nicht nicht-christlichen religiösen Gemeinschaften zur kultischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, so übereinstimmend die Vereinigung Ev.-luth. Kirchen in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz. Deshalb müssen die Kirchengemeinden bei der Veräußerung von Grundeigentum die Genehmigung des Oberkirchenrates einholen. Grundsätzlich wären innerhalb der beschriebenen Grenzen folgende außerkirchlichen Nutzungen denkbar: kulturelle Nutzung, Bildungseinrichtungen, Museum, Gastronomie, Aussegnungshalle, Sportkirche. 

 

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

Instagram @elkwue - Newskanal der Landeskirche

Externer redaktioneller Inhalt

Hier wird Ihnen ein externer redaktioneller Inhalt bereitgestellt. Sofern Sie sich diesen anzeigen lassen, kann es sein, dass Daten von Ihnen an den Anbieter des externen Inhaltes gesendet werden.

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Magdalena Smetana ist die neue Medienbeauftragte für die Prälatur Reutlingen. Sie wird ihr Büro in Tübingen haben.

Reutlingen: Neue Medienbeauftragte

Als neue Medienbeauftragte für die Prälatur Reutlingen möchte die Pfarrerin Magdalena Smetana die kreativen Ideen ihrer Kollegen bekannter machen. Die 49-Jährige wird am 17. Januar mit einem Gottesdienst in der Reutlinger Kreuzkirche ins Amt eingeführt.

Weiterlesen

Radio-Gottesdienst aus Stuttgart

Das Leben ist ein Fest - trotz allem. So die Botschaft des Gottesdienstes, den der Deutschlandfunk am 17. Januar aus der Johanneskirche in Stuttgart überträgt. Pfarrer Christoph Dinkel gestaltet den Gottesdienst. Mit dabei: die Stuttgarter Jazz- und Klezmerband Scharff3fach.

Weiterlesen

Dr. Friedmann Eißler wird im April der neue Islambeauftragte der Landeskirche. Der 56 Jahre alte Pfarrer setzt auf Dialog und Angebote zur Sprachfähigkeit.

Friedmann Eißler setzt auf Dialog

Dr. Friedmann Eißler wird im April der neue Islambeauftragte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der 56 Jahre alte Pfarrer folgt auf Heinrich Georg Rothe an, der Ende Dezember in den Ruhestand gegangen ist.

Weiterlesen

Oberkirchenrat i.R. Helmut Frik war Personaldezernent der Evangelischen Landeskirche.

Trauer um Dr. Helmut Frik

Oberkirchenrat i.R. Dr. Helmut Frik ist am 4. Januar 2021 im Alter von 87 Jahren gestorben. Er leitete früher das Personaldezernat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. „Die evangelische Landeskirche hat ihm viel zu danken“, sagte Landesbischof July.

Weiterlesen

In der Neujahrsandacht geht es um die Jahreslosung "Seid barmherzig...!"

Mit dem Landesbischof ins neue Jahr

„Seid barmherzig..!" : Mit einer Andacht zur Jahreslosung Lukas 6,36 aus der Stuttgarter Hospitalkirche begleiten Landesbischof Frank Otfried July und Pfarrerin Stefanie Heimann am Neujahrstag ins neue Jahr. Der Sänger und Gitarrist Florian Ostertag sorgt für die musikalische Gestaltung.

Weiterlesen

Landesbischof July zur Jahreslosung

Aus der Bergpredigt stammt die Jahreslosung für 2021: „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist". Sie stellt uns vor eine schwierige Herausforderung, schreibt Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W
Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y