Wie funktioniert ein kirchliches Begräbnis?

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die kirchliche Beerdigung 

Muss ich als Angehöriger dem Pfarrer ein Trinkgeld geben oder die Pfarrerin zum Kaffee einladen? Können auch Ausgetretene kirchlich bestattet werden? Kann ich die Beerdigung mitgestalten? Kostet die Trauerfeier Geld? Und warum überhaupt eine kirchliche Bestattung? Nach dem Tod eines Menschen stellen sich den Angehörigen solche und viele andere Fragen rund um die Bestattung in einem kirchlichen Rahmen. Die folgenden FAQ beantworten die wichtigsten Fragen.

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Warum werden Menschen kirchlich bestattet? 

Seit jeher ist es ein Grundbedürfnis der Menschen, ihre Toten zu bestatten und sich von ihnen zu verabschieden. In der Evangelischen Kirche geschieht dies in der Regel in einem Bestattungsgottesdienst, der die Beisetzung auf dem Friedhof umfasst. 

Im Gottesdienst wird an die verstorbene Person erinnert und zugleich die christliche Hoffnung verkündigt: Durch Jesu Sterben und Auferstehung hat Gott dem Tod die letzte Macht genommen. Christinnen und Christen vertrauen darauf, dass Gott ewiges Leben schenkt. Die kirchliche Bestattung drückt Liebe, Respekt und Wertschätzung gegenüber der verstorbenen Person aus. Angehörigen, Freunden und Weggefährten bekommen einen Raum für ihre Trauer, für Abschied und Trost. Das Ritual spendet Worte in einer Situation, in der vielen Menschen die Worte fehlen. Im Bestattungsgottesdienst wird die verstorbene Person der Liebe Gottes anvertraut und daran erinnert, dass wir im Leben und Sterben zu Gott gehören. 

Wer kann kirchlich bestattet werden? 

Grundsätzlich können Menschen kirchlich bestattet werden, die zum Zeitpunkt ihres Todes Mitglied einer Kirche waren. Für die evangelische Kirche gilt: In begründeten Einzelfällen kann auch für Menschen eine evangelische Bestattung gehalten werden, die nicht Mitglieder der evangelischen Kirche waren. Ein Grund für eine solche Ausnahme, ist die seelsorgliche Situation. Die Entscheidung trifft der Pfarrer oder die Pfarrerin im Gespräch mit den Angehörigen. 

Kann jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, kirchlich bestattet werden? 

Mit dem Austritt aus der Kirche entscheidet sich ein Mensch bewusst gegen die Zugehörigkeit zur Kirche und damit auch gegen die kirchliche Begleitung an Lebensabschnitten, wie Taufe, Trauung und Bestattung sie markieren. Deshalb findet für aus der Kirche Ausgetretene keine kirchliche Bestattung statt. Wenn Angehörige eine kirchliche Bestattung wünschen, ist der Wille der verstorbenen Person zu achten und zu respektieren. Niemand kann gegen seinen eindeutig geäußerten Willen kirchlich bestattet werden. In begründeten sowie dringenden seelsorglichen Einzelfällen können Menschen evangelisch bestattet werden, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche waren, wenn die Seelsorge an den Angehörigen dies nahelegt. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet der Pfarrer oder die Pfarrerin. Bei einer solchen Bestattung muss es möglich sein zu erwähnen, dass der oder die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist. 

An wen muss ich mich für eine kirchliche Bestattung wenden? 

Die Hinterbliebenen können sich direkt beim Pfarramt melden. In den meisten Fällen nimmt der Bestatter oder die Bestatterin Kontakt zu dem zuständigen Pfarramt auf. Zuständig ist in der Regel das Pfarramt der Kirchengemeinde, in deren Gebiet die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung und vereinbart einen Termin für ein Trauergespräch. 

Darf ich mir die Pfarrperson aussuchen? 

Wünschen sich Angehörige eine Bestattung durch einen bestimmten Pfarrer oder eine bestimmte Pfarrerin, sollten sie dies möglichst frühzeitig mitteilen und selbst Kontakt aufnehmen. Ob dieser Wunsch erfüllt werden kann, wird dann gemeinsam geklärt. Das eigentlich zuständige Pfarramt muss zustimmen. Wenn eine Bestattung an einem anderen Ort stattfinden soll als am Wohnort, so hält üblicherweise der Pfarrer oder die Pfarrerin der Heimatgemeinde den Bestattungsgottesdienst. 

Welche Bestattungsformen bietet die evangelische Kirche an? 

Die häufigsten Bestattungsformen sind die Erdbestattung und die Urnenbestattung. Beide werden in der Regel mit einem kirchlichen Bestattungsgottesdienst begleitet. 

Mittlerweile gibt es viele weitere Bestattungsformen wie etwa Seebestattungen. Wie eine kirchliche Begleitung dieser Formen möglich ist, sollte im Einzelfall mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer besprochen werden. 

Wie läuft ein Bestattungsgottesdienst ab? 

Zu einer kirchlichen Bestattung gehören in der Regel eine biblische Lesung, Lieder oder Musik und Gebete, in der Regel auch das Vaterunser. Ein zentrales Element ist die Predigt. In ihr kommen die christliche Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod zur Sprache und es wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt. In den meisten Fällen schließt sich an den Teil des Gottesdienstes, der in einer Kirche oder Kapelle gefeiert wird, der gemeinsame Gang auf den Friedhof an. Die Trauergemeinde begleitet die verstorbene Person zum Grab. Dort wird der Sarg oder die Urne beigesetzt. Der Pfarrer oder die Pfarrerin spricht Gebete und den Segen.  

Häufig nehmen die Menschen persönlich Abschied, indem sie Blumen und Erde ins Grab werfen. Anschließend besteht Gelegenheit, den nächsten Angehörigen das Beileid auszusprechen. Manchmal werden auch Nachrufe gesprochen. Zeitpunkt und Gestaltung können sich je nach örtlicher Tradition und den Wünschen der Angehörigen unterscheiden. Überhaupt gibt es bei kirchlichen Bestattungen regionale und lokale Unterschiede. Die Grundelemente des Gottesdienstes sind jedoch überall gleich. 

Muss in einem Bestattungsgottesdienst gesungen werden? 

Der Ablauf für einen Bestattungsgottesdienst sieht grundsätzlich das gemeinsame Singen von Liedern vor. Wenn sich Angehörige damit unwohl fühlen oder nicht mitsingen möchten, können sie das im Vorbereitungsgespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ansprechen. Gemeinsam kann dann nach einer passenden Gottesdienstgestaltung gesucht werden. 

Wie läuft das Vorgespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ab?  

Vor dem Bestattungsgottesdienst findet ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt. Wie dieses Gespräch im Einzelnen abläuft, ist je nach Pfarrperson verschieden. Das Gespräch hat jedoch meist zwei Dimensionen: eine seelsorgerliche und eine organisatorische. 

Die seelsorgliche Dimension ist für viele Angehörigen besonders wichtig. Sie befinden sich häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation und müssen zugleich viele organisatorische Aufgaben bewältigen. Das Trauergespräch ist daher für viele Menschen ein wichtiger Raum, in dem ihre Trauer und ihre Gefühle Platz haben.  

Die zweite Dimension ist die Vorbereitung des Bestattungsgottesdienstes. Die Angehörigen können ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen, etwa zu Liedern, Bibeltexten oder persönlichen Beiträgen. Außerdem erzählen sie vom Leben der verstorbenen Person. Diese Erinnerungen helfen der Pfarrerin oder dem Pfarrer, die Predigt vorzubereiten und das Leben der verstorbenen Person angemessen zu würdigen. 

Welche Bibelstellen oder Texte eignen sich für eine Bestattung? 

Welche Bibelstelle für eine konkrete Bestattung passend ist, wird individuell besprochen. Oft sind es Texte, die von Gottes Trost, Begleitung und der Hoffnung auf Auferstehung sprechen. Dazu gehören beispielsweise Psalm 23 (Der Herr ist mein Hirte), Joh 20, 11–18 (die Ostergeschichte) oder Offenbarung 21, 1.3–5a (Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen). 

Wenn Angehörige eine bestimmte Bibelstelle oder einen anderen zusätzlichen Text wünschen, können sie dies im Bestattungsgespräch einbringen. Falls keine besonderen Vorstellungen bestehen, hilft die Pfarrerin oder der Pfarrer dabei, einen passenden Text auszuwählen. 

Was ist der Unterschied zwischen Trauerrednern und Trauerrednerinnen und Pfarrerinnen und Pfarrern? 

Der wichtigste Unterschied besteht in der weltanschaulichen Grundlage der Trauerfeier. Eine evangelische Pfarrerin oder ein evangelischer Pfarrer gestaltet die Trauerfeier als einen christlichen und kirchlichen Gottesdienst. Es werden biblische Texte verlesen, Gebete gesprochen und die christliche Auferstehungshoffnung verkündigt. Für die Pfarrerin oder den Pfarrer entsteht für die Angehörigen kein zusätzliches Honorar. Die Bestattung wird anschließend ins Kirchenregister eingetragen und im Gemeindebrief bekannt gegeben. Trauerrednerinnen und Trauerredner sind dagegen an keine Konfession oder Religion gebunden und bekommen ein Honorar. Sie können keine kirchlichen Trauerfeiern übernehmen. 

Muss man am Grab kondolieren? 

Nein. Niemand hat die Pflicht, nach einer Bestattung zu kondolieren. Es ist jedem und jeder Anwesenden freigestellt, ob sie den nächsten Angehörigen der verstorbenen Person ihr Beileid aussprechen. An vielen Orten gehört das Kondolieren zur Tradition. Manche Angehörige sorgen sich davor, dass das Kondolieren am Grab sie überfordern oder unangenehm sein könnte.  Die Erfahrung zeigt, dass es eher hilfreich ist, wenn die Trauernden auf diese Weise erleben, dass sie in ihrer Trauer nicht allein sind und dass andere Menschen daran Anteil nehmen.  

Viele Menschen fehlen in dieser Situation die Worte. Traditionelle Formulierungen können helfen, Mitgefühl und Verbundenheit auszudrücken. Viel wichtiger aber als die “richtigen” Worte ist die ehrliche Anteilnahme. 

Muss man die Pfarrperson zum gemeinsamen Kaffeetrinken oder Essen nach der Bestattung einladen? 

Nein. Wer zum Kaffeetrinken oder Essen nach der Bestattung eingeladen wird, ist selbstverständlich den Angehörigen selbst überlassen. Eine Einladung wird von Pfarrerinnen und Pfarrern nicht erwartet. Oft kannten Pfarrerinnen und Pfarrer die verstorbene Person oder ihre Angehörigen über viele Jahre. In solchen Fällen kann es stimmig sein, die Pfarrperson einzuladen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Angehörigen. 

Das Beisammensein bietet den Trauernden die Möglichkeit, nach dem Bestattungsgottesdienst und der Beisetzung noch einmal in einem ungezwungenen Rahmen zusammenzukommen. Dabei werden oft Erinnerungen, gemeinsame Erlebnisse und Anekdoten geteilt. Vielen Menschen hilft das, sich an das Leben der verstorbenen Person zu erinnern und gemeinsam Abschied zu nehmen.  

Gibt man der Pfarrperson „Trinkgeld?“ 

Nein. Pfarrerinnen und Pfarrer erhalten für die Durchführung einer Bestattung kein Honorar und dürfen keine persönlichen Geldgeschenke annehmen. Manche Angehörige haben jedoch das Bedürfnis, sich mit einer Geste zu bedanken. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine Spende an die Kirchengemeinde oder an einen bestimmten kirchlichen Arbeitsbereich zu geben. Eine solche Spende ist jedoch vollkommen freiwillig und wird nicht erwartet! 

Was ist, wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hatte? 

In solchen Fällen wird die Bestattung von der Kommune organisiert. Ob und wie die Kirchengemeinden dabei involviert sind, variiert von Ort zu Ort. 

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich in meiner Trauer begleitet werden möchte? 

Die erste Ansprechperson dafür ist Ihre Pfarrperson. Pfarrerinnen und Pfarrer stehen für Gespräche zur Verfügung und können gegebenenfalls Unterstützungsangebote vermitteln. Für eine regelmäßige Trauerbegleitung gibt es in vielen Kirchengemeinden oder Kirchenbezirken Trauergruppen. Am besten wenden sich Interessierte an ihre örtliche Kirchengemeinde. Dort erfährt man, welche Angebote vor Ort bestehen.  

Weitere Informationen über Seelsorgeangebote finden Sie auf dieser Homepage. 

Können die Angehörigen bei der Trauerfeier mitwirken? 

Das ist möglich und sollte mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin im Trauergespräch besprochen werden. Als Beteiligungsmöglichkeiten bieten sich an: das Lesen eines biblischen oder literarischen Textes, das Vortragen des Lebenslaufs des oder der Verstorbenen, das Sprechen des Dank- oder Fürbittengebets. Angehörige können sich auch ein Musikstück wünschen oder sich an der Auswahl der Lieder beteiligen. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker müssen die Angehörigen selbst tragen. 

Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattung finden Sie auf der Webseite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

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Grafik Kirchensteuer wirkt Begleitung und Gottesdienst

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