25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Telefonseelsorge hier unterstützen

Die Telefonseelsorge hilft Menschen in seelischen Nöten aller Art - rund um die Uhr, gratis, anonym. In Corona-Zeiten sind die haupt- und ehrenamtlichen Helfer besonders gefordert. Wir bitten Sie im Mai um Unterstützung für diese wertvolle Arbeit. Hier können Sie spenden.

Weiterlesen

Feuer im Turm des Ulmer Münsters? Zum Glück nicht.

Feueralarm im Ulmer Münster

Ein Brand im Ulmer Münster wäre dramatisch. Am Abend des 28. April sah es kurz danach aus. Mehrere Bürger hatten der Feuerwehr Rauch am Turm gemeldet. Der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl erzählt in unserem Interview, was passiert war und wie er den Abend erlebt hat.

Weiterlesen

Vom Online-Gottesdienst bis zur digitalen Gruppenarbeit: Haupt- und Ehrenamtliche sind eingeladen, sich in den neuen TeamsTalks über ihre Erfahrungen, Herausforderungen und Ideen auszutauschen.

TeamsTalks über die digitale Gemeinde

Digitalisierung in der Gemeindearbeit ist oft ein Crash-Kurs in Sachen Versuch und Irrtum. Ein neues Informationsangebot der Landeskirche und des Evangelischen Medienhauses will helfen, den Austausch fördern und zugleich Hemmschwellen für neue Angebote abbauen.

Weiterlesen

Matthias Hanßmann wird Apis-Vorsitzender

Matthias Hanßmann ist zum neuen Vorsitzenden des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Württemberg e.V. – die Apis gewählt worden und tritt sein Amt zum 1. November an. Die „Ermutigung zu einem persönlichen Leben mit Jesus Christus“ ist ihm ein zentrales Anliegen.

Weiterlesen

Das Mahnmal am Stuttgarter Killesberg weist auf die Jüdinnen und Juden hin, die bei den beiden großen Deportationen aus Stuttgart verschleppt und getötet wurden.

Landesbischof erinnert an Deportation

Vor 79 Jahren wurden mehr als 400 Jüdinnen und Juden aus ihrem Alltag gerissen, entrechtet, aus Stuttgart verschleppt und in den Tod geschickt. Bei einer Gedenkstunde im Hospitalhof erinnerte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July an die Opfer.

Weiterlesen

Sterbehilfe als Lebenshilfe

Im Abschluss-Gottesdienst zur „Woche für das Leben“ predigte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July über die kirchliche Begleitung Kranker und Sterbender und ihre Bedeutung für die Gesellschaft. Hier finden Sie den Gottesdienst als Video mit Gebärdenübersetzung.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y