25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Die Delegation aus Württemberg besuchte unter anderem das Theologische Zentrum der Moravian Church. (Von links nach rechts: Dorothee Knappenberger, Heidi Hafner, Christoph Lehmann, Christine Keim, Ulrich Heckel, Susanne Jäckle-Weckert, Jeremy Wyngaard, Martin Abrahams, Sabine Foth, Yasna Crüsemann, Georg Meyer. Vorne: Matthias Vosseler, Anselm Kreh)

„Weltweiten Horizont der Kirche wahrnehmen“

Synodalpräsidentin Sabine Foth, Mitglieder des Oberkirchenrats und Delegierte des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung reisten Ende Oktober nach Südafrika. Hier berichten sie von ihren Begegnungen in Einrichtungen der Moravian Church in South Africa (MCSA).

Weiterlesen

Kirche soll Klimaschutz mutig angehen

Christians for Future, die Micha-Initiative Deutschland und weitere Ehrenamtliche haben Landesbischof Gohl und Synodalpräsidentin Foth einen Offenen Brief überreicht. In einem Gespräch haben sie ihrer Sorge über die Folgen des Klimawandels Ausdruck verliehen.

Weiterlesen

Die Gemeinschaft unter den Konfirmandinnen und Kofirmanden ist zentral für den Konfi-Unterricht.

„Den Glauben greifbar machen“

Junge Menschen auf die Konfirmation vorzubereiten, bedeutete während der Corona-Pandemie große Herausforderungen und neue Erkenntnisse. Eine Pfarrerin und ein Pfarrer berichten von ihren Erfahrungen. Der Landesjugendpfarrer würdigt die Mehrbelastung der Pfarrpersonen.

Weiterlesen

Prälaturtage zur Zukunft der Kirche

An vier Prälaturtagen haben sich die Vorsitzenden der Bezirkssynoden und der Kirchengemeinderats-Gremien mit der Zukunft der Kirche befasst. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hielt ein Impulsreferat und ermutigte dazu, neue Ideen auszuprobieren und Bewährtes fortzusetzen.

Weiterlesen

Kirchengemeinden feiern Reformationstag

Der Kirchenbezirk Ludwigsburg veranstaltet zum Reformationstag „Gottesfestspiele“. Landesbischof Gohl predigt in der Stuttgarter Stiftskirche und in der Heilbronner Kilianskirche hält Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami den Festvortrag.

Weiterlesen

Kirchensteuer auf Energiepreispauschale

Die württembergische Landeskirche wird die Mehreinnahmen, die aufgrund der Auszahlung der Energiepreispauschale anfallen, vollständig zur Linderung der Not einsetzen, die aus den inflationsbedingten Preissteigerungen entsteht. Dies sind rund 5,2 Millionen Euro.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y