25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

„Sich darauf besinnen, was das Leben wirklich ausmacht“

„Sieben Wochen lang bietet die Fastenzeit die Möglichkeit, auf etwas zu verzichten, was ich das Jahr über als so selbstverständlich ansehe. So kann ich mich darauf besinnen, was das Leben wirklich ausmacht.“ So Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in seinem Wort zum Beginn der Fastenzeit an Aschermittwoch.

Weiterlesen

Ganztagsbetreuung in Grundschulen - eine Orientierungshilfe für Gemeinden

Die Landeskirche möchte bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagesbetreuung helfen. Die Orientierungshilfe "Guter Ganztag" vermittelt ein ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot und soll direkt die Arbeit vor Ort unterstützen.

Weiterlesen

Die Künstlerinnen Tarani Napa und Tevairangi Napa haben das Titelbild für den Weltgebetstag 2025 von den Cookinseln kreiert.

Weltgebetstag 2025 von den Cookinseln

Unter dem Motto „wunderbar geschaffen!“ beten am 7. März 2025 Menschen weltweit in diesem Jahr am Weltgebetstag. Wie jedes Jahr finden die ökumenischen Gottesdienste als weltweite Gebetskette am ersten Freitag im März statt. Die Journalistin Katja Dorothea Buck schildert ihre Eindrücke von einem Besuch auf den Cookinseln 2024.

 

 

Weiterlesen

Im Jahr 2019 wurden erstmals mehr als 40 Millionen Bibeln verbreitet.

Achtung, wenn Menschen tun, als hätten sie Gott für sich gepachtet!

Dan Peter mit einem Wort zum Tag zu Jeremia 23, 17-28. In seinem Impuls „Achtung“ warnt er davor, wenn Menschen Gott für sich beanspruchen und dies im Widerspruch zum Evangelium von Jesus Christus tun.

Weiterlesen

ACK-Logo

ACK-Schrift „Neue christliche Bewegungen“

Beim 29. „Ökumenischen Forum“ in Bad Urach hat die ACK in Baden-Württemberg zum Jahresauftakt 2025 ihre aktuelle Publikation über „Neue christliche Bewegungen – Junge Kirchen – Unabhängige Gemeinden“ vorgestellt.

Weiterlesen

Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart und Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betonten bei ihrem Treffen die gute Zusammenarbeit der badischen und der württembergischen Landeskirche.

Gruß der Landeskirchen zum Fastenmonat Ramadan

„Es ist nötiger und wichtiger denn je, dass wir gemeinsam für die Werte des friedlichen und respektvollen Zusammenlebens eintreten“, schreiben Heike Springhart, badische Landesbischöfin, und Ernst-Wilhelm Gohl, württembergischer Landesbischof, in ihrem Gruß an die Musliminnen und Muslime im Land zum Fastenmonat Ramadan.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y