25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Reformationstag bedeutet für mich ...

Der Reformationstag erinnert uns jedes Jahr an den Reformprozess, aus dem die evangelischen Kirchen hervorgegangen sind. Sechs Haupt- und Ehrenamtliche erzählen, was ihnen der Reformationstag bedeutet, und teilen ihre ganz persönlichen Reformations-Thesen im Blick auf die Zukunft von Kirche.

Weiterlesen

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July zeichnete beim Reformationsempfang des Kirchenkreises Stuttgart ein hoffnungsvolles Bild von der urbanen Kirche der Zukunft.

Die urbane Kirche der Zukunft

Wie kann Kirche in den Städten auch künftig für die Menschen relevant bleiben? Beim Reformationsempfang des Kirchenkreises Stuttgart im Vorfeld des Reformationstags am 31. Oktober hat Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July seine Antwort auf die Frage nach einer urbanen Kirche skizziert.

Weiterlesen

Landesbischof July

„Auf Hoffnung und Erlösung vertrauen“

Bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll zu Ehren von Jürgen Moltmann hat Landesbischof Dr. h. c. Frank-Otfried July die Aktualität von Moltmanns Theologie betont. Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, nahm an der Tagung teil.

Weiterlesen

Paul Dieterich wird 80 Jahre alt

Meinungsstarker Brückenbauer, begnadeter Prediger und engagierter Ehrenamtlicher: Am 23. Oktober wird der frühere Heilbronner Prälat Paul Dieterich 80 Jahre alt. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July würdigt Dieterich als verkündigungsstarken Prediger und vielseitigen Theologen.

Weiterlesen

Pfarrer Johannes Reinmüller ist in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für „Innovatives Handeln und neue Aufbrüche“ zuständig.

„Frage der Haltung und Offenheit“

Im Projekt „Innovatives Handeln und neue Aufbrüche“ berät Dr. Johannes Reinmüller zehn landeskirchliche Projekte – von Tourismuskirche und Mission über Diakonie und Jugendkirche bis zur Schöpfungsspiritualität. Im Tempo-Interview haben wir ihm 19 schnelle Fragen rund um Innovation gestellt.

Weiterlesen

Inklusives Wegeleitsystem

Zum „Welttag des Sehens“ hat die Evangelische Hochschule Ludwigsburg ein „Inklusives Wegeleitsystem“ vorgestellt. Eine Smartphone-App hilft Menschen mit und ohne Einschränkungen bei der Navigation auf dem Campus. Die Zielführung reicht bis in einzelne Räume – und zu den Kaffeemaschinen.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y