25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Herbsttagung 2020 der Landessynode
Herbsttagung 2020 der Landessynode

Haushalt 2021 beschlossen

Die Landessynode hat den Haushalt für 2021 mit einem Umfang von 727 Millionen Euro beschlossen. Zudem stimmte sie dafür, der „Initiative Lieferkettengesetz“ beizutreten und Hilfsprogramme für Menschen in Not auf den Weg zu bringen. Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht über alle wichtigen Themen der Herbstsynode.

Weiterlesen

Öffnen Sie digitale Türchen!

Adventskalender sind aus dieser Zeit nicht wegzudenken. Drei digitale Kalender aus dem Raum der württembergischen Landeskirche möchten wir Ihnen besonders ans Herz legen - besinnlich, spirituell, unterhaltsam, überraschend.

Weiterlesen

Corona-Hilfe für Gemeinden

Eine Sonderzuweisung in Höhe von 2,5 Millionen Euro an die Kirchengemeinden zur Milderung Corona-bedingter Härten hat die Landessynode heute beschlossen. Auch wurden diakonische Maßnahmen und ein Innovations-Kongress beschlossen. In einer aktuellen Stunde grenzte sich die Synode klar von Verschwörungserzählungen aller Art ab und diskutierte, wie…

Weiterlesen

Das abgebrannte Flüchtlingslager Moria auf Lesbos.
Das abgebrannte Flüchtlingslager Moria auf Lesbos.

„Moria darf sich nicht wiederholen“

Die leitenden Vertreter der Flüchtlingsarbeit in den vier großen Kirchen in Baden-Württemberg haben an die Bundes- und Europaabgeordneten im Land appelliert, der Schaffung von Flüchtlingslagern an den Außengrenzen der EU unter Haftbedingungen und Asylschnellverfahren nicht zuzustimmen. Dies erklärten sie im Vorfeld des Treffens der Innen- und…

Weiterlesen

Der Jahresbericht 2020 der Landeskirche.
Der Jahresbericht 2020 der Landeskirche.

Jahresbericht 2020 veröffentlicht

Der Jahresbericht der Landeskirche wird traditionell am ersten Tag der Herbstsynode veröffentlicht - so auch in diesem besonderen Jahr 2020. Hier finden Sie den Jahresbericht als Download, aber sie können ihn auch in gedruckter Form bestellen.

Weiterlesen

Während der konstituierenden Sitzung am 15. Februar fassten die Mitglieder der 16. Landessynode die ersten Beschlüsse ihrer sechsjährigen Amtszeit.

Synode als Video-Stream

Heute beginnt die Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode – in einem digitalen Format. Schwerpunkt heute ist der Bischofsbericht zum Thema Diakonie. Sie können die Tagung im Livestream ab etwa 9:00 Uhr verfolgen.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y