25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Viel los im Netz: Die Gemeinden der Landeskirche haben laut einer EKD-Studie während des Corona-Lockdowns digitale Formate deutlich vorangebracht.

Digitalisierungsschub durch Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hat der evangelischen Kirche einen Digitalisierungsboom beschert. Mehr als vier von fünf befragten Gemeinden geben in einer repräsentativen EKD-Studie an, während der Krise digitale Verkündigungsformate angeboten haben. Und es zeigt sich: Württemberg war schon vor der Pandemie vergleichsweise fortschrittlich.

Weiterlesen

Die Teilnahme am Wettbewerb ist noch bis 30. Juni 2020 möglich.

Wettbewerb zu Trauerbegleitung während Corona

Um neue Impulse für Seelsorge in Zeiten physischer Distanzierung zu erhalten, hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg einen „Open Innovation“ – Wettbewerb gestartet.

Weiterlesen

So sahen Freizeiten vor Corona aus.

Freizeiten in Coronazeiten

Die Verbände der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg gehen davon aus, dass viele klassische Jugendfreizeiten im Sommer ausfallen werden. Jetzt werden Alternativen vorbereitet.

Weiterlesen

Durch Corona könnten sich nach Einschätzung von Wirtschaftspfarrer Gscheidle Arbeitsbedingungen verbessern - etwa bei der Ernte, in der Pflege oder in Schlachthöfen.

Corona-Krise als Chance

Der Reutlinger Wirtschafts- und Sozialpfarrer Karl-Ulrich Gscheidle hält in der Corona-Krise demokratische Diskurse auf allen Ebenen für dringend nötig. „Menschen wollen mitdenken, mitreden und mitgestalten“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst. Solch ein Diskurs könne auch eine Chance sein „zur Neuausrichtung in Sachen Umweltpolitik,…

Weiterlesen

Jürgen Rist auf dem Martinsweg. Er zitiert den Theologen Peter Zimmerling: „Pilgern hilft evangelischer Spiritualität, den kontemplativen Aspekt neu zu erschließen."

Pilgern hat sich sehr verändert

Wer heute pilgert will sich aus dem stressigen Alltag befreien, abschalten, die Schöpfung genießen und sich von spirituellen Orten inspirieren lassen, sagt Jürgen Rist. Der Pilgerbeauftragte der Landeskirche spricht im Interview mit elk-wue.de darüber, was Pilgern heute heißt und was es ihm bedeutet. Pilgern? Das geht auch in Corona-Zeiten.…

Weiterlesen

Bibel-Bildern aus den USA stellt LBW-Generalsekretär Martin Junge dieses Bild gegenüber: eine vielgelesene Bibel in Händen einer Frau, die harte Arbeit kennt. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July unterstützt die Botschaft, die Junge mit dem Bild verbindet.

„Die Bibel kann nie zur Waffe werden"

Christus muss das Zentrum der Bibellektüre bleiben. Das fordert der Lutherische Weltbund. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July unterstützt diese Botschaft und sagt: „Die Bibel kann niemals zur Waffe werden."

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y