25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Magdalena Smetana ist die neue Medienbeauftragte für die Prälatur Reutlingen. Sie wird ihr Büro in Tübingen haben.

Reutlingen: Neue Medienbeauftragte

Als neue Medienbeauftragte für die Prälatur Reutlingen möchte die Pfarrerin Magdalena Smetana die kreativen Ideen ihrer Kollegen bekannter machen. Die 49-Jährige wird am 17. Januar mit einem Gottesdienst in der Reutlinger Kreuzkirche ins Amt eingeführt.

Weiterlesen

Dr. Friedmann Eißler wird im April der neue Islambeauftragte der Landeskirche. Der 56 Jahre alte Pfarrer setzt auf Dialog und Angebote zur Sprachfähigkeit.

Friedmann Eißler setzt auf Dialog

Dr. Friedmann Eißler wird im April der neue Islambeauftragte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der 56 Jahre alte Pfarrer folgt auf Heinrich Georg Rothe an, der Ende Dezember in den Ruhestand gegangen ist.

Weiterlesen

Oberkirchenrat i.R. Helmut Frik war Personaldezernent der Evangelischen Landeskirche.

Trauer um Dr. Helmut Frik

Oberkirchenrat i.R. Dr. Helmut Frik ist am 4. Januar 2021 im Alter von 87 Jahren gestorben. Er leitete früher das Personaldezernat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. „Die evangelische Landeskirche hat ihm viel zu danken“, sagte Landesbischof July.

Weiterlesen

In der Neujahrsandacht geht es um die Jahreslosung "Seid barmherzig...!"

Mit dem Landesbischof ins neue Jahr

„Seid barmherzig..!" : Mit einer Andacht zur Jahreslosung Lukas 6,36 aus der Stuttgarter Hospitalkirche begleiten Landesbischof Frank Otfried July und Pfarrerin Stefanie Heimann am Neujahrstag ins neue Jahr. Der Sänger und Gitarrist Florian Ostertag sorgt für die musikalische Gestaltung.

Weiterlesen

Landesbischof July zur Jahreslosung

Aus der Bergpredigt stammt die Jahreslosung für 2021: „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist". Sie stellt uns vor eine schwierige Herausforderung, schreibt Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.

Weiterlesen

12 spannende Monate liegen hinter uns.

Jahresrückblick: 2020 in der Landeskirche

Wer erinnert sich noch an den Jahresanfang 2020, als das Corona-Virus bei uns noch keine Rolle spielte? Seit März hat es auch die Landeskirche in einer bisher unverstellbaren Weise geprägt - wie der Jahresrückblick 2020 zeigt.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y