25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Landeskirche warnt vor Shincheonji

Die Weltanschauungsbeauftragten der Kirchen erhalten derzeit bundesweit, besonders aber auch in Württemberg, viele Beratungsanfragen zu der südkoreanischen Neureligion Shincheonji, die gezielt kirchliche Mitarbeitende anspricht. Die Landeskirche warnt davor, sich auf Shincheonji einzulassen.

Weiterlesen

Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hob bei seinem Besuch im Evangelischen Medienhaus in Stuttgart die Rolle der Kirchen im Kampf gegen den Antisemitismus hervor.

„Niemand wird als Antisemit geboren“

Was hilft gegen Antisemitismus? Wie ist die Stimmung unter jüdischen Menschen in Deutschland? Warum werden antijüdische Ressentiments wieder salonfähig? Darüber hat das Ev. Medienhaus in Stuttgart mit Dr. Josef Schuster gesprochen, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Weiterlesen

Dr. Nico Friederich ist neuer Verantwortlicher für Digitalen Wandel in der Landeskirche

Corona treibt Digitalisierung an

Corona hat die Digitalisierung mächtig vorangetrieben - auch in der württembergischen Landeskirche. Videokonferenzen etwa sind von der seltenen Ausnahme zum Standard geworden, sagt Dr. Nico Friederich. „Ohne die Pandemie wäre das nicht so schnell gegangen“, ist sich Friederich sicher.

Weiterlesen

Pfarrer Til Bauer

Fünfter Preacher Slam in Stuttgart

Bereits im fünften Jahr in Folge treten beim Preacher Slam redegewaltige Pfarrer im modernen Dichterwettstreit gegen einander an - nach dem Vorbild der sogenannten Poetry Slams. Am 14. November, slammen die Prediger in der Steigkirche in Stuttgart Bad Cannstatt sowie im Livestream.

Weiterlesen

Entschädigung für den globalen Süden

Mit Blick auf die Weltklimakonferenz in Glasgow (COP 26) fordern die Bischöfe der vier großen evangelischen und römisch-katholischen Kirchen in Baden-Württemberg eine völkerrechtlich bindende finanzielle Unterstützung des globalen Südens bei klimabedingten Schäden gemäß des Verursacherprinzips.

Weiterlesen

Markus Schoch wird Prälat in Reutlingen

Der württembergische Pfarrer Markus Schoch wird neuer Regionalbischof des Reutlinger Sprengels. Er ist Nachfolger des Prälaten Christian Rose. Schoch ist seit November 2017 Bischof von Georgien und dem südlichen Kaukasus und hatte bereits zuvor mehrere Stellen in Auslandsgemeinden inne.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y