25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Andreas Löw wird Schuldekan in den Kirchenbezirken Ludwigsburg und Besigheim

An der Seite der Benachteiligten

Pfarrer Dr. Andreas Löw wird neuer Schuldekan für die Kirchenbezirke Ludwigsburg und Besigheim. Der 55-jährige Theologe aus Korntal folgt auf Dr. Johannes-Christoph von Bühler, der Ende Februar in den Ruhestand tritt. Löw wird sein neues Amt am 1. März antreten.

Weiterlesen

Nur in Württemberg wählen die Kirchenmitglieder ihre Landessynode in direkter Wahl.

Kandidaten gesucht

Am 1. Advent 2019 werden neue Kirchengemeinderäte und eine neue württembergische Landessynode gewählt. Die evangelischen Bischöfe in Baden-Württemberg, Jochen Cornelius-Bundschuh (Karlsruhe) und Frank Otfried July (Stuttgart) haben die Kirchenmitglieder dazu aufgerufen, für die Kirchenwahlen im kommenden Jahr zu kandidieren.

Weiterlesen

Die rund hundert Synodalen beraten bei ihrer Herbsttagung unter anderem über den Haushalt 2019, den PfarrPlan 2024 und die Strategische Planung der Landeskirche.

Weichen für die Zukunft gestellt

Am 29. November ist die viertägige Herbsttagung der Landessynode zu Ende gegangen. Die 98 Landessynodalen haben den Haushalt für 2019 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zur synodalen Weiterarbeit in die Ausschüsse verwiesen sowie über den PfarrPlan 2024 diskutiert.

 

Weiterlesen

Herbsttagung der Landessynode

Von 26. bis 29. November kommen die rund 100 Synodalen zu ihrer Herbsttagung zusammen. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Strategische Planung, der Haushalt für das Jahr 2019 sowie der PfarrPlan 2024

Weiterlesen

Landesbischof July bei der Sommertagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode 2017 in der Reutlinger Stadthalle.

Vorrang ziviler Konfliktlösung

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg sieht sich nicht als pazifistische Kirche, so Landesbischof Frank Otfried July bei einer Friedenstagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Es müsse beim Schutz von elementaren Menschenrechten um „Gewaltminimierung durch Gewaltmonopolisierung“ gehen, zitierte July den Tübinger Theologen Eilert Herms.…

Weiterlesen

„Eine gepflegte Ökumene“

Am 8. Dezember 1978 gründete sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg der Arbeitskreis Orthodoxe Kirchen. Zum 40. Geburtstag, den der Kreis an diesem Freitag, 23. November, in Stuttgart feiert, ziehen die Verantwortlichen eine positive Bilanz.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y