25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Verleihung des Gottesdienstpreises während der Herbsttagung 2024 der Landessynode

Pfarrerin Henrike Schmidt mit Gottesdienstpreis 2024 ausgezeichnet

Die württembergische Gefängnisseelsorgerin Henrike Schmidt erhielt die Auszeichnung der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes für einen Gottesdienst zum Thema Schuld und Vergebung, den sie in der Vollzugsanstalt Hohenasperg gehalten hat.

Weiterlesen

"Wandel säen" - 66. Aktion Brot für die Welt

Unter dem Motto “Wandel säen” ruft Brot für die Welt in der 66. Aktion ab dem 1. Advent 2024 zu Spenden auf. Hier finden Sie den Aufruf von Brot für die Welt im Wortlaut.

Weiterlesen

Mitarbeiterportraits der "Evangelisches Medienhaus GmbH"
evangelisch, Mitarbeiter, Portrait, Medienhaus, evangelisch, Mitarbeiter, Portrait, Medienhaus

Landeskirche hat neues Corporate Design

Die Landeskirche hat ein neues Corporate Design, das seit dem 1. Advent gilt. Dietmar Hauber, Leiter Marketing der Evangelisches Medienhaus GmbH, erklärt, warum die Umstellung notwendig war, was konkret geändert wurde, worauf zu achten ist und wer bei Fragen Auskunft gibt.

Weiterlesen

Angebote rund um die Adventszeit

Das Weihnachtsfest kommt mit großen Schritten auf uns zu. Für die Adventszeit bieten Landeskirche und Evangelisches Medienhaus auch dieses Jahr einiges an, worauf man sich jetzt schon freuen kann.

Weiterlesen

Herbsttagung der Württembergischen evangelischen Landessynode im Hospitalhof.
Kirchenrätin Dr. Christine Keim, Leiterin des Referats für Mission, Ökumene und Entwicklung

Situation verfolgter Menschen weltweit

In vielen Ländern der Welt werden Christinnen und Christen verfolgt. Oberkirchenrätin Dr. Christine Keim gab auf der Herbstsynode der Landeskirche einen Überblick über die Lage in der Demokratischen Republik Kongo, dem Sudan/Südsudan, Myanmar und dem Libanon.

Weiterlesen

Herbsttagung der Württembergischen evangelischen Landessynode im Hospitalhof.
Gabriele Wulz, Prälatin von Ulm

Weiterarbeit nach der ForuM-Studie

Die württembergische Landessynode hat sich im Rahmen ihrer Herbsttagung intensiv mit der Weiterarbeit nach der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in Kirche und Diakonie beschäftigt.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y