25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Archivbild aus 2005 von Altlandesbischof Dr. Gerhard Maier

Altlandesbischof Gerhard Maier wird 85

Altlandesbischof Dr. Gerhard Maier feiert seinen 85. Geburtstag. Er steht für eine lebensnahe württembergische Schriftauslegung und zugleich für die Vielfalt unterschiedlicher Zugänge zur Bibel, die die Gemeinschaft unserer Landeskirche ausmacht.

Weiterlesen

Für die Menschen da am Flughafen in Stuttgart

Matthias Hiller ist Flughafenseelsorger am Flughafen Stuttgart. Er hilft, wenn Reisende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung oder Zuwendung benötigen. Mit welchen Schwierigkeiten kommen die Menschen zu ihm? Ein Besuch.

Weiterlesen

Professor Jens Wollenschläger ist Erster Organist an der Tübinger Stiftskirche St. Georg und Prorektor der Hochschule für Kirchenmusik Tübingen.

„Wir brauchen sowohl traditionelle als auch neue Lieder“

Effekthascherei in der Kirchenmusik lehnt Jens Wollenschläger, Prorektor an der Hochschule für Kirchenmusik in Tübingen, ab. Gut ankommen dürfe die Musik aber - im Interview spricht er über die Debatte um Popmusik in der Kirche und die Zukunft der Kirchenmusik.

Weiterlesen

Stefan Schwarzer wird Friedenspfarrer

Stefan Schwarzer wird Friedenspfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der 45-Jährige ist seit langer Zeit in der kirchlichen Friedensarbeit verwurzelt. Wichtig ist ihm vor allem Bildungsarbeit. Außerdem wünscht er sich offene Gesprächsräume über Fragen des Friedens.

Weiterlesen

Landesbischof Gohl verurteilt Antisemitismus

Dr. Hartmut Metzger ist mit der Otto-Hirsch-Medaille ausgezeichnet worden, die für besondere Verdienste um die interreligiöse Zusammenarbeit vor allem zwischen Christen und Juden verliehen wird. Landesbischof Gohl stellte sich in einem Grußwort klar gegen jeden Antisemitismus.

Weiterlesen

Ministerpräsident betont Bedeutung des Christentums

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl traf sich am Donnerstag, 28. Juli 2022, mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Antrittsbesuch. Besprochen wurde u. a. die Bedeutung eines guten ökumenischen Handelns der Kirchen in Baden-Württemberg.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y